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Kalifornischer Mohn Schock

Die Kalifornischer Mohn Schock-Anwendung wird empfohlen zur Begleitung bei Schmerzen.
Kalifornischer Mohn
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Anleitung für die Kalifornischer Mohn Schock-Anwendung

  • Erwach­se­ne neh­men alle vier Stun­den tags­über 3 Pipet­ten der alko­hol­frei­en kali­for­ni­schen Mohn­tink­tur ein, ver­mengt mit min­des­tens 30 ml Was­ser oder Saft oder 3 Kapseln. 
  • Wen­de dies bei aku­ten Schmer­zen ein bis drei Tage lang an. Falls es nötig ist, kannst du einen wei­te­ren Zyklus die­ser Anwen­dung bis zu sechs Tage lang hin­ter­ein­an­der wie­der­ho­len. Dann auf 3 Pipet­ten zwei­mal täg­lich für drei Tage redu­zie­ren, wenn es immer noch erfor­der­lich ist. Soll­ten die Schmer­zen wei­ter­hin anhal­ten, dann wen­de den als nächs­tes beschrie­be­nen Zyklus zur Lin­de­rung chro­ni­scher Schmer­zen an.
  • Bei chro­ni­schen Schmer­zen kannst du die­se Anwen­dung bei Bedarf bis zu sie­ben Tage am Stück anwen­den. Dabei auf 3 Pipet­ten zwei­mal täg­lich ver­rin­gern, (falls immer noch erfor­der­lich) für drei Tage, bevor du einen wei­te­ren sie­ben­tä­gi­gen Zyklus anfängst.
  • Wenn du jemand bist, der bei der Ein­nah­me von Kali­for­ni­schem Mohn schläf­rig wird, dann soll­test du ihn mit Vor­sicht ein­set­zen. Sei beson­ders auf­merk­sam, wenn du Gerä­te oder Maschi­nen bedie­nen musst oder lan­ge Auto­fahr­ten unternimmst.

Für Kin­der sind hier die ange­pass­ten Men­gen an alko­hol­frei­er Kali­for­ni­scher Mohn­tink­tur für die­se Anwen­dung auf­ge­führt. Soll­test du noch Fra­gen zum Kali­for­ni­schen Mohn haben, dann wen­de dich bit­te an den Kinderarzt. 

  • 5 bis 8 Jah­re: 10 win­zi­ge Trop­fen (nicht pipet­ten­wei­se) in Saft oder Was­ser alle vier wachen Stunden
  • 9 bis 12 Jah­re: 15 win­zi­ge Trop­fen (nicht pipet­ten­wei­se) in Saft oder Was­ser alle vier wachen Stunden
  • 13 Jah­re und älter: 1 Pipet­te in Saft oder Was­ser oder 1 Kap­sel alle vier wachen Stunde

Hin­weis: Bei den Dosier­emp­feh­lun­gen han­delt es sich um die Emp­feh­lun­gen von unse­rem Lieb­lings­au­tor. Wir selbst kön­nen hier kei­ne Emp­feh­lung geben, da dies in Deutsch­land nur Ärz­ten und Heil­prak­ti­kern vor­be­hal­ten ist. 

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